FREISTEHENDES 1-2 FH MIT SÜD-GARTEN & EINBAUKÜCHE UND OFFENER KAMIN
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€ 595.000,-
Kaufpreis8
Zimmer5
Schlafzimmer208 m2
Wohnfläche568 m2
GrundstücksflächeAdresse
67136 Fußgönheim
Angaben zur Immobilie
Preise & Kosten
Lage
Fußgönheim ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Maxdorf an.
Fußgönheim liegt ca. 7 Kilometer westlich von Ludwigshafen am Rhein. Angrenzende Gemeinden sind Ludwigshafen-Ruchheim, Dannstadt-Schauernheim, Ellerstadt, Birkenheide und Maxdorf.
Objektbeschreibung
Freistehendes Wohnhaus mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 208 m² und ca. 75 m² Nutzfläche im Kellergeschoss.
Die Wohnfläche, verteilt auf 3 Etagen, gliedert sich wie folgt:
Erdgeschoss:
Wohn- und Esszimmer, Küche, kleines Büro, Duschbad / WC und Zugang zur Terrasse sowie zum Garten
Obergeschoss:
2 Schlafzimmer, Gästezimmer, Balkon sowie Badezimmer mit Tageslicht / Bidet / Badewanne und Dusche
Dachgeschoss:
3 Schlafzimmer, Abstellkammer und Tageslicht-Duschbad / WC
Das Kellergeschoss verfügt über 2 Räume sowie den Wasch- und Trockenraum und den Technikraum.
Unter dem Carport haben Sie Platz für 2 PKW Fahrzeuge sowie einen Freiplatz für weitere 2-3 PKW´s.
Eine kleine Garage bietet Ihnen genügend Abstellplatz für Ihre Fahrräder, Gartenmöbel, usw..
Sonstiges
Irrtum, Preisänderung, Zwischenverkauf und / oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Unsere Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen der Eigentümer bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren. Ebenso verweisen wir ausdrücklich auf unsere AGB
Ausstattung
- mediterrane Ausstattung
- hochwertige Einbauküche
- hochwertiger Fliesenbelag in den Wohn- und Schlafräumen
- Fußbodenheizung im Erdgeschoss
- offener Kamin im Wohnzimmer
- Terrasse mit einer Größe von ca. 10,34 m²
- Balkon
- Treppenhaus mit Granitbelag
- in 2012 vollständig saniert
- 3 Fach-Isolierverglasung mit elektrischen Rollläden
- Gaszentralheizung mit Warmwasserversorgung
- Gartenbewässerung über eigenen Brunnen / Gartensprenger
- Garage als Abstellplatz Fahrräder
- Solaranlage mit 36 Solarpaneelen zur Stromversorgung
- Carport
- und noch viele weitere Extras
Kontaktanfrage an Roberto Miglietta

Anbieter
Miglietta-Immobilien
67065 Ludwigshafen
Anbieter Impressum - Miglietta-Immobilien
Miglietta Immobilien
Roberto Miglietta
Pinienstraße 51
67065 Ludwigshafen
Tel.: +49 621 86 24 07 - 89
Fax: +49 621 86 24 07 - 91
Mobil: +49 177 54 90 76 2
E-Mail: info@miglietta-immobilien.de
Homepage: www.miglietta-immobilien.de
Maklererlaubnis nach §34c GewO erteilt durch Stadtverwaltung Ludwigshafen, 67012 Ludwigshafen
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt Ludwigshafen, Bismarckstr. 29, 67059 Ludwigshafen am Rhein, Tel.: 0621 5043306
UST-ID-Nr.: DE261537659
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Anbieter AGB - Miglietta-Immobilien
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
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3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
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7. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns Rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
9.1 Für dem Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/ Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 4,76 % aus dem Kaufpreis.
9.2 Für den Verkauf von Eigentumswohnungen und/oder Einfamilienhäusern bei denen der Verkäufer Verbraucher ist, vom Käufer und Verkäufer jeweils 2,38 % aus dem Kaufpreis.
9.3 Für den Verkauf von Geschäfts- und Unternehmen: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme = 5,95 % aus dem Kaufpreis.
9.4 Für sonstige Nachweise und/oder Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
9.5 Für die Vermietung von Wohnraum: Das 1-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 1,19 Monatsmieten vom Besteller.
9.6 Für die Vermietung von Gewerbeobjekten: Das 3-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 3,57 Monatsmieten.
-Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
9.8 Die unter Ziffer 9.1 bis 9.6 vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
10. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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