Die Decken im Wohn- und Esszimmer verfügen über eingebaute Lautsprecher, die den Sound der HIFI-Anlage wiedergeben.
Der Fußboden wurde in allen Räume mit Echtholzparkett verlegt, dies verleiht ein warmes und natürliches Wohnambiente.
Zur Wohnung gehören ein Kellerraum und 2 TG-Stellplätze, die durch das Treppenhaus oder bequem über den Aufzug zu erreichen sind.
Für die Pflege des Hauses ist ein Hausmeisterservice zuständig.
Energieausweis wird nachgereicht..
Großzügige Wohnung mit 2 TG-Stellplätze
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€ 409.000,-
Kaufpreis5
Zimmer162 m2
Wohnflächenach Absprache
Verfügbar abAdresse
68307 Mannheim
Angaben zur Immobilie
Preise & Kosten
Lage
Diese praktisch geschnittene Wohnung befindet sich im 1. OG eines gepflegten Familienhauses in Mannheim - Schönau.
Trotz der ruhigen Lage ist die Wohnung mit gute Verkehrsanbindungen zu erreichen. Alle Geschäfte des täglichen Lebens finden Sie in unmittelbarer Nähe sowie Ärzte, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten, Kindertagesstätte, Grundschule usw.
Binnen weniger Minuten haben Sie eine optimale Anbindung an die A6 Richtung Kaiserslautern und Frankfurt und B44 Richtung Lampertheim und Mannheim.
Objektbeschreibung
In einer ruhig gelegenen Seitenstraße in Mannheim-Schönau, befindet sich diese lichtdurchflutete Wohnung.
Die ca. 180 m² der Wohnung sind praktisch aufgeteilt.
Im vorderen Teil der Wohnung befindet sich ein Zimmer, welches momentan als Büro genutzt wird, und ein Gäste-WC mit Duschkabine. Durch einen Flur gelangen Sie in den mittleren Teil der Wohnung. Hier befindet sich das mit Licht durchflutete Wohn- und Esszimmer und eine offene Küche.
Im hinteren Teil der Wohnung befinden sich zwei Kinderzimmer, ein Schlafzimmer, ein Abstellraum und das Badezimmer.
Das Schlafzimmer verfügt über einen Zusatzraum, dieser kann als begehbarer Kleiderschrank genutzt werden. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, einem Waschbecken, einem WC, einem Pissoir, einem Bidet und einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet.
Bei der Renovierung dieser Wohnung vor ca. 8 Jahren, wurden sämtliche Wände glatt gespachtelt und teilweise mit Stucco Veneziano oder mit Betonoptik beschichtet. Die Decken sind abgehängt eingebauten Spotts und indirekter Beleuchtung.
Sonstiges
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, bitte sprechen Sie uns ganz unverbindlich an.
Ausstattung
- FußBöden mit Echtholtparkett
- Gäste-WC mit Dusche
- Klimaanlage im Wohn- und Essbereich
- Alu Isolierverglasung
- Abstellraum
- Personenaufzug
- Keller
- Fahrradraum
- 2 x Tiefgaragenstellplatz
Kontaktanfrage an Roberto Miglietta

Anbieter
Miglietta-Immobilien
67065 Ludwigshafen
Anbieter Impressum - Miglietta-Immobilien
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Roberto Miglietta
Pinienstraße 51
67065 Ludwigshafen
Tel.: +49 621 86 24 07 - 89
Fax: +49 621 86 24 07 - 91
Mobil: +49 177 54 90 76 2
E-Mail: info@miglietta-immobilien.de
Homepage: www.miglietta-immobilien.de
Maklererlaubnis nach §34c GewO erteilt durch Stadtverwaltung Ludwigshafen, 67012 Ludwigshafen
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt Ludwigshafen, Bismarckstr. 29, 67059 Ludwigshafen am Rhein, Tel.: 0621 5043306
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Anbieter AGB - Miglietta-Immobilien
Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als eine Vertragsstelle tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
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2. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von uns, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
3. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt.
4. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
5. Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
6. Handelt es sich bei uns und unserem Kunden um Vollkaufleute i. S. des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Mannheim von uns vereinbart.
7. Eine Honorarpflicht gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potentiellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potentiellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht des Ersatzgeschäftes auszulösen, ist es hierbei nicht nötig, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
8. Hinsichtlich des Eigentümers eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben wurde, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei uns Rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde.
9. Wir erwarten von unserem/unseren Kunden im Erfolgsfalle, d.h., wenn infolge einer durch uns erbrachten Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden gewünschte Hauptvertrag zustande gekommen ist, die Entrichtung unserer Maklercourtage wie folgt:
9.1 Für dem Verkauf von Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.): Vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer/ Käufer versprochenen Leistungen vom Käufer 4,76 % aus dem Kaufpreis.
9.2 Für den Verkauf von Eigentumswohnungen und/oder Einfamilienhäusern bei denen der Verkäufer Verbraucher ist, vom Käufer und Verkäufer jeweils 2,38 % aus dem Kaufpreis.
9.3 Für den Verkauf von Geschäfts- und Unternehmen: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-how, Gegenständen; von der gesamten Vertragssumme = 5,95 % aus dem Kaufpreis.
9.4 Für sonstige Nachweise und/oder Vermittlungstätigkeiten berechnen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
9.5 Für die Vermietung von Wohnraum: Das 1-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 1,19 Monatsmieten vom Besteller.
9.6 Für die Vermietung von Gewerbeobjekten: Das 3-fache der monatlichen Nettomiete zzgl. MwSt. = 3,57 Monatsmieten.
-Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
9.8 Die unter Ziffer 9.1 bis 9.6 vorstehenden Beträge verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
10. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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